Folge 85 – Marianne Bachmeier

Marianne Bachmeier, die am 3. Juni 1950 in Sarstedt geboren wurde, beging 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck Selbstjustiz und erschoss den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier. Sie richtete ihn mit acht Schüssen regelrecht hin. Das Magazin war leer. Sie hatte acht Schüsse abgefeuert. Acht tödliche Schüsse, die Schlagzeilen machten.

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10 Kommentare
  1. Linda
    Linda sagte:

    Hallo ihr zwei

    Zur aktuellen Folge möchte ich hier auch mal meinen Senf dazugeben: ja, auch ich sehe hier klar Mord. Die Mordmerkmale niedere Beweggründe (hier das Rächen des Todes ihrer Tochter) und das Ausnutzen der Arg-und Wehrlosigkeit (Heimtücke) des Ofpers sind klar erkennbar. Dennoch sehe auch ich die Gewissensfrage dahinter… So was wie Mord in minder schwerem Fall 😅
    Das Argument “warum will sie den Tod eines Kindes rächen, das sie sowieso weggeben will” lasse ich persönlich nicht gelten, da das Weggeben eines Kindes durchaus auch bedeuten kann, dass man möchte, dass es dem Kind im Leben mal besser geht (z. B. wenn sie merkt, dass sie es selbst aus welchen Gründen auch immer nicht optimal versorgen kann)
    Außerdem KANN man ihr bei allem Unrecht auch geradezu zugutehalten, dass sie den Umgang an der Waffe trainiert hat und sie zum Einsatz gebracht hat, als der Saal noch recht leer war – Stichwort Fremdgefährdung.
    Also Mörderin ja, aber mit nem irgendwie moralischen Anstrich…
    Zum ABC am Anfang: lieber Hatti, das mit den Mordmerkmalen bei einem Tötungsdelikt ist nunmal umfangreich… Das kann auch ein Richter, Anwalt oder werauchimmer nicht kurzfassen… Also nehmt euch doch mal die Zeit und lass den Funker das mal ausführen. Das Wissen um diese Unterscheidung würde sicherlich auch die Diskussionen zu den Fällen erleichtern

    Super podcast, Danke dafür, Linda

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  2. Sabine
    Sabine sagte:

    Hallo!

    Ich höre FOD wirklich sehr gerne und bin grundsätzlich jedem dankbar der irgendwas selbstlos (für Umme) für das große Ganze macht.
    Sowas nennt man Sozial. ;o)
    Dass Hatti ähmt und der Funker schnauft ist mir bis zu den Kommentaren gar nicht aufgefallen. Jetzt höre ich es auch. Danke den Komentatoren für gar nix. :o)
    Was mich stört, ist dass der Funke viele Ausfälle hat. Vielleicht geht das mit einem neuen Mikro weg. Vielleicht liegt es aber auch an der Verbindung zu seinem PC? Oder irgendwas anderes funkt in seine Verbindung. Kanal mal wechseln oder so? Ich weiß es auch nicht. Vielleicht überprüft Ihr das mal.
    Mit eurer Recherche bin ich persönlich zufrieden. Ich will damit danach nicht meine Doktorarbeit aufpeppen, sondern nur einen groben Abriss über das Geschehen haben. Außerdem soll das euch ja auch noch lange Freude machen.
    Danke für euren Podcast und die Zeit, die ihr für mich investiert.

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  3. Mathias
    Mathias sagte:

    Moin, sehr interessante Folge zu dem Thema. Marianne Bachmeier betrieb das Tipasa in Lübeck. Das Restaurant gibt es noch heute.

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  4. Julia
    Julia sagte:

    Lösung:

    Peter Kürten
    Der Vampir von Düsseldorf
    Er trank Schwanenblut und musste sich davon übergeben. Ebenfalls versuchte er das Blut seiner Opfer zu trinken.

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  5. Janna
    Janna sagte:

    Hey ihr Lieben,

    ich mag euch echt gern, aber könntet ihr bitte nicht mehr so viel über negative Kritiken reden? Jede Folge gehen dafür locker 5 Minuten drauf, dabei ist es das gar nicht wert. Macht einfach euer Ding, Rechtfertigungen müssen nicht sein.

    Antworten
  6. Anni
    Anni sagte:

    Hallo ihr Lieben,
    ich glaube ihr sucht in eurem Rätsel Peter Kürten, den Vampir von Düsseldorf. Ihr habt mir nämlich gerade eben in Folge 81 erzählt, dass dieser sich direkt übergeben musste, als er das erste mal das Blut eines Opfers trank.

    Außerdem möchte ich mich für die vielen Stunden gute Unterhaltung, mit wahnsinnig toll ausgearbeiteten Fällen, dem richtigen Maß an gut begründeter eigener Meinung und den wahrscheinlich unglaublich großen Arbeitsaufwand, den ihr dafür betreibt, bedanken. Ich habe erst vor nicht allzu langer Zeit True Crime Podcast für mich entdeckt und komme auf Grund eurer vielen vielen tollen Folge jetzt sogar in den Genuss die richtig durchzusuchten. Also, ich freue mich und bin gespannt wie ein Flitzebogen auf all die Folgen die noch kommen.

    Beste Grüße,
    Anni.

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  7. soylent
    soylent sagte:

    Mir als Laie fällt im Zusammenhang mit dem Anfang der Folge ein: Ein wichtiges Merkmal was entscheidend zu unterschiedlichen Bewertung einer Tat beiträgt ( Mord oder Totschlag)
    ist glaube ich der VORSATZ! Beispiel von Hatti…….Mord mit mitgebrachtem Messer, oder ob das Messer während der Tat “rumliegt” und benutzt wird, deutet darauf hin!
    Mann kann eben das Messer bei der planung eines Tötungsdelikt bewusst mitnehmen, und für die Ausführung sozusagen einplanen……….oder sozusagen im Affekt (welcher den ungeplanten Verlauf beim Tathergang vorraussetzt) einfach greifen, und “ungeplant” benutzen!
    Natürlich lassen sich da alle möglichen Juristischen feilscherein einbauen, aber ich denke es ist ein Unterschied eine Tat zu planen, und genau so auszuführen…….oder im Verlauf des geschehens Handlungen zu begehen, welche sich aus der Situation ungeplant ergeben.
    Das ist keine Kritik daran, wie Ihr es hier aufarbeitet, zeigt aber die ganze Komplexität des Themas!
    Der Funker kann das sicherlich nachvollziehen, aus der Praxis!
    Sicherlich ein Fall der damals hohe Wellen schlug…….bishin zur offenkundigen Sympathie für M. Bachmeier. Auch die TV Dokus zu dem Fall, sind da recht zwiespältig.

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    • Linda
      Linda sagte:

      Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrglauben. Zwar kann sich nachweislicher Vorsatz strafverschärfend auswirken, jedoch macht eine “Planung” ein Tötungsdelikt noch nicht automatisch zum Mord. Das reine Mitführen eines Messers ist zudem außerdem nach noch weit entfernt von einer tatsächlichen Tatplanung – wird sich aber unter Betrachtung aller Umstände sicherlich ebenfalls strafverschärfend auswirken können – zumal gerade heutzutage das Mitführen eines als Stichwaffe geeigneten Gegenstandes ohne triftigen und nachweisbaren Grund (ein Handwerker darf z. B. ein Teppichmesser o. Ä. zur Ausübung seines Berufs natürlich mitführen – aber eben nicht ein Messer mit arretierbarer Klinge abends auf dem Weg zur Disco) eh untersagt ist.
      Tötungsdelikte werden ausschließlich dann zum Mord, wenn (mindestens) eines der sechs Mordmerkmale erfüllt ist: Tötung aus niederen Beweggründen (Rache, Habgier, Mordlust usw…) , zur Vertuschung einer anderen Straftat, zur Erfüllung des Sexualtriebs (motivatorische Mordmerkmale) und/oder Tötung mit besonderer Grausamkeit (schwieriges Thema…), Heimtücke (Ausnutzen der Arg-und Wehrlosigkeit des Opfers), Tötung mittels gemeingefährlicher Mittel (also z. B. ne Bombe, da kannst du nicht kalkulieren wen genau/wie viele es treffen wird) – dies sind die Mordmerkmale im Hinblick auf die Tatausführung

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